Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den folgenden Abwägungsbeschluss zu fassen:

 

1.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 3.1 sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet haben:

 

 

18

Kirchkreisverwaltung Rostock

 

19

Römisch-Katholische Christusgemeinde Rostock

 

22

Gemeinde Bentwisch

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

2

Wehrbereichsverwaltung Nord

 

3

Bergamt Stralsund

 

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

5

Straßenbauamt Güstrow

 

8

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

12

50Hertz Transmission GmbH

 

14

GDMcom im Auftrage der Verbundnetz GasAG

 

15

Kabel Deutschland

 

16

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

17

WBV „Untere Warnow-Küste“

 

21

Gem3inde Rövershagen

 

23

Gemeinde Klein Kussewitz

 

 

Anregungen oder Bedenken von (Behandlung siehe Anlage):

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

6

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

 

8

LK Rostock, untere Abfallbehörde

 

8

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

8

LK Rostock, untere Bauaufsichtsbehörde

 

8

LK Rostock, untere Bauaufsicht/Brandschutz

 

8

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

 

9

Eurawasser Nord GmbH

 

10

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

 

11

E-ON edis AG

 

13

E-ON Hanse AG

 

20

Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock

 

24

Hansestadt Rostock

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (20 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Der geänderte Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 3.1 ist mit der Begründung nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung der Planung berührt werden kann, sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 

5.

Bei der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist zu bestimmen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme (§ 4a Abs.3 Satz 3BauGB) soll angemessen verkürzt werden.

 

 

 

6.

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.06.2011 bleibt bestehen, wenn die Abwägung erfolgreich abgeschlossen ist.