Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 2. (Vorschlag Bauausschuss)

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörte nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung eines Betonzaunes von 2,50 m Höhe und 37 m Länge in der beschriebenen Bauweise  auf den Flurstücken 70/7 und 70/8, Flur 1 der Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.

Sollte durch das Straßenbauamt Güstrow in diesem Bereich eine Lärmschutzwand gebaut werden, sollte sich der Antragsteller in diese Maßnahme mit einbringen.