Sitzung: 14.02.2012 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss 2. (Vorschlag Bauausschuss)
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörte
nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung eines Betonzaunes von 2,50 m Höhe
und 37 m Länge in der beschriebenen Bauweise
auf den Flurstücken 70/7 und 70/8, Flur 1 der Gemarkung Mönchhagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.
Sollte durch das
Straßenbauamt Güstrow in diesem Bereich eine Lärmschutzwand gebaut werden,
sollte sich der Antragsteller in diese Maßnahme mit einbringen.