Sitzung: 02.02.2012 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem nachträglichen Bauantrag auf Genehmigung eines bereits errichteten Unterstandes
für landwirtschaftliche Geräte mit einer Photovoltaikanlage auf der gesamten
Dachfläche auf dem Flurstück 53/2, Flur 1 der Gemarkung Klein Bartelsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35
(1) BauGB zu.
Das Verlegen der Kabel erfolgt nach Klärung der Eigentumsverhältnisse auf
Kosten der Antragsteller
Die Gemeinde darf nicht finanziell belastet werden.
Die Entwässerung der Dachflächen ist zu prüfen.