Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem nachträglichen Bauantrag auf Genehmigung eines bereits errichteten Unterstandes für landwirtschaftliche Geräte mit einer Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche auf dem Flurstück 38/5, Flur 1 der Gemarkung Klein Bartelsdorf  aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (1) BauGB zu.

Das Verlegen der Kabel erfolgt nach Klärung der Eigentumsverhältnisse auf Kosten der Antragsteller.

Die Gemeinde darf nicht finanziell belastet werden.

Die Entwässerung der Dachflächen ist zu prüfen.