Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt folgende Elternbeiträge und Gemeindeanteile rückwirkend ab dem 01.01.2012:

 

Eltern neu

Gemeinde neu

Krippe/GT

      213,76 €

            269,14 €

Krippe/TZ

      128,24 €

            161,50 €

Krippe/HT

        96,58 €

              96,58 €

Kita/GT

      107,43 €

            147,16 €

Kita/TZ

        64,51 €

              88,25 €

Kita/HT

        50,92 €

              50,92 €

Hort/GT

        66,23 €

              86,81 €

Hort/TZ

        39,75 €

              52,08 €

Bei der momentanen Kinderzahl würden sich die Gesamtkosten für 2012 für die Blankenhäger Kinder, die die Kindertagesstätte in Blankenhagen besuchen, auf 62.920€ (ohne Reserve) belaufen.

Und

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, Blankenhäger Kindern, die eine Einrichtung außerhalb der Wohnsitzgemeinde besuchen, nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteil von 50% als Wohnsitzgemeindeanteil mitzugeben:

 

GM 50% neu

Krippe/GT

           241,45 €

Krippe/TZ

           144,87 €

Krippe/HT

             96,58 €

Kita/GT

           127,30 €

Kita/TZ

             76,38 €

Kita/HT

             50,92 €

Hort/GT

             76,52 €

Hort/TZ

             45,92 €

Bei der momentanen Kinderzahl würden sich die Gesamtkosten für 2012 auf 4.750€ (ohne Reserve) und 1080€ für ein Tagespflegekind belaufen (insgesamt 5830€ ohne Reserve).

 

Und

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, dem Träger der Kindereinrichtung Blankenhagen (ASB) einen zweckgebundenen Zuschuss pro Einrichtungsplatz für Kinder aus Fremdgemeinden zu gewähren. Dieser Zuschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wohngemeindeanteil der Gemeinde Blankenhagen und dem Wohngemeindeanteil der Fremdgemeinde, sofern letzterer niedriger ist als der Anteil Blankenhagen. Der Zuschuss wird anhand der am 1. eines Monats tatsächlich belegten Plätze monatlich an den ASB überwiesen.