Sitzung: 06.02.2012 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt folgende Elternbeiträge und Gemeindeanteile rückwirkend
ab dem 01.01.2012:
|
Eltern neu |
Gemeinde neu |
Krippe/GT |
213,76 € |
269,14 € |
Krippe/TZ |
128,24 € |
161,50 € |
Krippe/HT |
96,58 € |
96,58 € |
Kita/GT |
107,43 € |
147,16 € |
Kita/TZ |
64,51 € |
88,25 € |
Kita/HT |
50,92 € |
50,92 € |
Hort/GT |
66,23 € |
86,81 € |
Hort/TZ |
39,75 € |
52,08 € |
Bei der momentanen
Kinderzahl würden sich die Gesamtkosten für 2012 für die Blankenhäger Kinder,
die die Kindertagesstätte in Blankenhagen besuchen, auf 62.920€ (ohne Reserve)
belaufen.
Und
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt, Blankenhäger Kindern, die eine Einrichtung außerhalb
der Wohnsitzgemeinde besuchen, nur den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestanteil von 50% als Wohnsitzgemeindeanteil mitzugeben:
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GM 50% neu |
Krippe/GT |
241,45 € |
Krippe/TZ |
144,87 € |
Krippe/HT |
96,58 € |
Kita/GT |
127,30 € |
Kita/TZ |
76,38 € |
Kita/HT |
50,92 € |
Hort/GT |
76,52 € |
Hort/TZ |
45,92 € |
Bei der momentanen
Kinderzahl würden sich die Gesamtkosten für 2012 auf 4.750€ (ohne Reserve) und
1080€ für ein Tagespflegekind belaufen (insgesamt 5830€ ohne Reserve).
Und
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt, dem Träger der Kindereinrichtung Blankenhagen (ASB)
einen zweckgebundenen Zuschuss pro Einrichtungsplatz für Kinder aus
Fremdgemeinden zu gewähren. Dieser Zuschuss ergibt sich aus der Differenz
zwischen dem Wohngemeindeanteil der Gemeinde Blankenhagen und dem
Wohngemeindeanteil der Fremdgemeinde, sofern letzterer niedriger ist als der
Anteil Blankenhagen. Der Zuschuss wird anhand der am 1. eines Monats
tatsächlich belegten Plätze monatlich an den ASB überwiesen.