Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines altersgerechtes Wohnhauses auf den Flurstücken 51/11, 52/7, 50/13 der Flur 2 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab. Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang.