Sitzung: 20.12.2011 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines altersgerechtes Wohnhauses auf den
Flurstücken 51/11, 52/7, 50/13 der Flur 2 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach
§ 35 (2) BauGB ab. Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der
Gemeinde als öffentlichem Belang.