Sitzung: 15.12.2011 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Bauantrag zum Aufstellen zweier Container für gewerbliche Nutzung,
hier: Verkauf von Reitartikeln auf dem Flurstück 43/5 der Flur 1 Gemarkung
Klein Bartelstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang
und damit dem Planungswillen der Gemeinde. Die Errichtung der Container zur
gewerblichen Nutzung stellen eine Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich
dar und lassen die Verfestigung der Splittersiedlung befürchten.
Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung.