Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Bauantrag zum Aufstellen zweier Container für gewerbliche Nutzung, hier: Verkauf von Reitartikeln auf dem Flurstück 43/5 der Flur 1 Gemarkung Klein Bartelstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang und damit dem Planungswillen der Gemeinde. Die Errichtung der Container zur gewerblichen Nutzung stellen eine Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich dar und lassen die Verfestigung der Splittersiedlung befürchten.

Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung.