Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage Abbruch eines erheblichen Teils der Bebauung und Neubau eines Bungalows (Variante 1) auf den Flurstücken 191 und 192/2 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

Die Zustimmung nach § 35 (2) BauGB erstreckt sich ebenso auf die energetische Sanierung und Erweiterung des Bestandes (Var. 2 und 3).