Sitzung: 15.12.2011 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
nach § 36 BauGB, der Voranfrage Abbruch eines erheblichen Teils der Bebauung
und Neubau eines Bungalows (Variante 1) auf den Flurstücken 191 und 192/2 der
Flur 1 Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2)
BauGB zu.
Die Zustimmung nach § 35 (2) BauGB erstreckt sich ebenso auf die
energetische Sanierung und Erweiterung des Bestandes (Var. 2 und 3).