Sitzung: 12.12.2011 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses auf dem Flurstück 141/1 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach
§ 35 (2) BauGB zu.
Das Grundstück wäre das
letzte, welches von der Erschließungsstraße Kirchweg direkt erschlossen wird.
Eine weitere Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich ist auf Grund der
fehlenden Erschließung nicht möglich.