Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 141/1 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach

§ 35 (2) BauGB zu.

Das Grundstück wäre das letzte, welches von der Erschließungsstraße Kirchweg direkt erschlossen wird. Eine weitere Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich ist auf Grund der fehlenden Erschließung nicht möglich.