Sitzung: 07.11.2011 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeinde Blankenhagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage zum Umbau und Ausbau der alten Mühle auf dem Flurstück 116/6 der Flur 1 Gemarkung
Blankenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach
§ 35 (4) 4. zur Erzeugung von Windenergie und für Wohnzwecke das
gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, das der bauliche
Bestand der Mühle noch gegeben ist.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Fragestellung des Vorbescheides
sehr irreführend ist, da sie auf die Erzeugung von Windenergie aber nicht die
eigentliche Nutzung der Gebäude abstellt. Die Gemeinde hat sich bei ihrer
Beurteilung an den Aussagen aus den Planzeichnungen der Bauakte orientiert.