Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeinde Blankenhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Umbau und Ausbau der alten Mühle  auf dem Flurstück 116/6 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach

§ 35 (4) 4. zur Erzeugung von Windenergie und für Wohnzwecke das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, das der bauliche Bestand der Mühle noch gegeben ist.

 

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Fragestellung des Vorbescheides sehr irreführend ist, da sie auf die Erzeugung von Windenergie aber nicht die eigentliche Nutzung der Gebäude abstellt. Die Gemeinde hat sich bei ihrer Beurteilung an den Aussagen aus den Planzeichnungen der Bauakte orientiert.