Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch das Bergamt Stralsund, zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur  Aufsuchung bergfreier Bodenschätze nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980, zuletzt geändert durch Artikel 15a des Gesetzes vom 31.07.2009, für das Feld Ribnitz (Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gase gem. § 3 Abs. 3 BBergG) folgende Stellungnahme abzugeben.

Seitens der Gemeinde Blankenhagen kann kein öffentliches Interesse vorgebracht werden, welches zur Ablehnung des Rechts zur Gewinnung von Bodenschätzen für die Fa. CEP führen kann.

Die Gemeinde Blankenhagen behält sich eine konkrete Stellungnahme vor, wenn Standorte zur Aufsuchung eines Bodenschatzes im Territorium der Gemeinde vorliegen.