Sitzung: 07.11.2011 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
im Rahmen der Beteiligung durch das Bergamt Stralsund, zum Antrag auf
Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung
bergfreier Bodenschätze nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980,
zuletzt geändert durch Artikel 15a des Gesetzes vom 31.07.2009, für das Feld
Ribnitz (Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gase gem.
§ 3 Abs. 3 BBergG) folgende
Stellungnahme abzugeben.
Seitens der Gemeinde Blankenhagen kann kein
öffentliches Interesse vorgebracht werden, welches zur Ablehnung des Rechts zur
Gewinnung von Bodenschätzen für die Fa. CEP führen kann.
Die Gemeinde Blankenhagen behält sich eine
konkrete Stellungnahme vor, wenn Standorte zur Aufsuchung eines Bodenschatzes
im Territorium der Gemeinde vorliegen.