Sitzung: 10.11.2011 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt im Rahmen der Beteiligung durch das Bergamt Stralsund, zum
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur
Aufsuchung bergfreier Bodenschätze nach
§ 7 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980, zuletzt geändert durch
Artikel 15a des Gesetzes vom 31.07.2009, für das Feld Ribnitz
(Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gase gem. § 3
Abs. 3 BBergG) folgende Stellungnahme
abzugeben.
Seitens der Gemeinde
Gelbensande wird gefordert, dass die Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier
Bodenschätze für das Feld Ribnitz nur in Verbindung mit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wird, unabhängig von der zu erwartenden
Fördermenge.
Die Gemeinde Gelbensande
behält sich eine konkrete Stellungnahme vor, wenn Standorte zur Aufsuchung
eines Bodenschatzes im Territorium der Gemeinde vorliegen.