Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt im Rahmen der Beteiligung durch das Bergamt Stralsund, zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur  Aufsuchung bergfreier Bodenschätze nach

§ 7 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980, zuletzt geändert durch Artikel 15a des Gesetzes vom 31.07.2009, für das Feld Ribnitz (Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gase gem. § 3 Abs. 3 BBergG) folgende Stellungnahme abzugeben.

Seitens der Gemeinde Gelbensande wird gefordert, dass die Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze für das Feld Ribnitz nur in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt wird, unabhängig von der zu erwartenden Fördermenge.

Die Gemeinde Gelbensande behält sich eine konkrete Stellungnahme vor, wenn Standorte zur Aufsuchung eines Bodenschatzes im Territorium der Gemeinde vorliegen.