Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag für Eigenwerbung an der Giebelseite und dem Fenster im Eingangsbereich der Straßenfront des Gebäudes Stralsunder Straße 62, Flurstück 13/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB, verbunden mit § 8 der Gestaltungssatzung Bentwisch zu.

 

Hinsichtlich der farblichen Gestaltung der Fassade, ist der Antragsteller auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung hinzuweisen.