Sitzung: 27.10.2011 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag für Eigenwerbung an der Giebelseite und dem
Fenster im Eingangsbereich der Straßenfront des Gebäudes Stralsunder Straße 62,
Flurstück 13/1 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 34 BauGB, verbunden mit § 8 der Gestaltungssatzung Bentwisch zu.
Hinsichtlich der
farblichen Gestaltung der Fassade, ist der Antragsteller auf die Einhaltung der
Gestaltungssatzung hinzuweisen.