Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 42/15 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung Bentwisch wird hingewiesen.

Hinweis: Das Gebäude soll neben dem Russendiek errichtet werden. Diese Fläche könnte Überflutungsfläche für den Teich sein.