Sitzung: 27.10.2011 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück
42/15 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB zu.
Auf die Einhaltung der Gestaltungssatzung Bentwisch wird hingewiesen.
Hinweis: Das Gebäude
soll neben dem Russendiek errichtet werden. Diese Fläche könnte
Überflutungsfläche für den Teich sein.