Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch das Bergamt Stralsund, zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur  Aufsuchung bergfreier Bodenschätze nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980, zuletzt geändert durch Artikel 15a des Gesetzes vom 31.07.2009, für das Feld Ribnitz (Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gase gem. § 3 Abs. 3 BBergG) folgende Stellungnahme abzugeben.

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die Erteilung der Erlaubnis abzulehnen, weil öffentliches Interesse, insbesondere die Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Beeinträchtigung des Ortsbildes und zu erwartende negative Auswirkungen auf die geplante Entwicklung der Gemeinde, dem entgegenstehen.