Sitzung: 24.10.2011 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
im Rahmen der Beteiligung durch das Bergamt Stralsund, zum Antrag auf
Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung
bergfreier Bodenschätze nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980,
zuletzt geändert durch Artikel 15a des Gesetzes vom 31.07.2009, für das Feld
Ribnitz (Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gase gem.
§ 3 Abs. 3 BBergG) folgende
Stellungnahme abzugeben.
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die Erteilung der Erlaubnis abzulehnen, weil öffentliches Interesse, insbesondere
die Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die
Beeinträchtigung des Ortsbildes und zu erwartende negative Auswirkungen auf die
geplante Entwicklung der Gemeinde, dem entgegenstehen.