Sitzung: 24.10.2011 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
zur Kofinanzierung der städtebaulichen Leistungen zur Erstellung der
Innenbereichssatzung Rostocker Straße/Waldweg II. Abschnitt die folgende
Vereinbarung mit den Eigentümern der Flurstücke 59/7, 78/2 und 62/2 zu
schließen.
Die prozentualen Anteile der Eigentümer
betragen gemäß Beschluss Nr. VBA/088/394/2011/GRÖ für das Flurstück 59/7 = 25
%, das Flurstück 78/2 = 25 % und das Flurstück 62/2 = 15 % der städtebaulichen
Leistungen zur Erstellung der Innenbereichssatzung und sind Grundlage der
Kostenaufteilung.
Vereinbarung
zwischen
XXXXX
im folgenden XXXXX genannt
und der
Gemeinde Rövershagen
vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dr.
und deren Stellvertreter Herrn Helmut Jonas
über Amt Rostocker
Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande im
folgenden Gemeinde genannt
Präambel
Die
Gemeindevertretung Rövershagen hat auf ihrer Sitzung am 08.08.2011 beschlossen,
die Innenbereichssatzung Rostocker
Straße/Waldweg II. Abschnitt aufzustellen (im folgenden IBS genannt), wenn
Vereinbarungen zur Kofinanzierung der städtebaulichen Planungsleistungen mit
drei, von der IBS bevorteilten Grundstückseigentümern, geschlossen wurden.
Im Vorfeld der
Aufstellung der IBS wurde mit XXXXXX, als Eigentümer des Grundstückes,
Flurstück XXX der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, eine Kostenbeteiligung an den
städtebaulichen Leistungen zur Aufstellung der IBS angestrebt, da Teilflächen
des Grundstückes von der Innenbereichssatzung direkt bevorteilt werden.
Die städtebaulichen
Leistungen für die Erstellung der Innenbereichssatzung beträgt gemäß
Honorarangebot des Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock,
brutto 8.796,06 €.
XXXXX stimmte einer
Kostenbeteiligung von XXX % schriftlich zu.
Diese Vereinbarung
regelt die Modalitäten.
§ 1 Leistungen von XXXX
XXXXX zahlt bis zum
15.01.2012 an die Gemeinde
Rövershagen einmalig einen nicht rückzahlbaren Betrag in Höhe von XXXXXX € (in
Worten: XXXXX Euro) = XXX % der städtebaulichen Leistungen zur
Anteilsfinanzierung der Kosten für das Aufstellungsverfahren des
Innenbereichssatzung Rostocker Straße/Waldweg II. Abschnitt.
Die Überweisung
erfolgt auf das Konto
Deutsche Kreditbank
Konto-Nr. 101 741
BLZ 12030000
Verwendungszweck:
Kofinanzierung IBS Rövershagen
§ 2 Leistungen der Gemeinde
Nach Eingang der
Zahlungen durch alle drei von der IBS bevorteilten Grundstückseigentümern auf
das oben bezeichneten Konto der Gemeinde, wird die Gemeinde Rövershagen den
Auftrag zur Aufstellung der IBS an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd,
Herr Böhm auf der Grundlage des o.g. Honorarangebotes unterzeichnen.
Die Gemeinde trägt
alle über die Kofinanzierung hinausgehend Kosten.
Die Gemeinde wird
die für die Aufstellung und In-Kraft-Setzung der IBS im Zusammenhang stehenden
Beschlüsse fassen.
§ 3 Rückzahlung bei
Einstellung des Verfahrens
Sollte einer der an
der Kofinanzierung beteiligten Parteien, seinen Anteil nicht bis zum im § 1
genannten Termin auf das oben bezeichnete Konto eingezahlt haben, behält sich
die Gemeinde vor, über die Aufstellung der IBS erneut zu entscheiden.
Sollte es danach
nicht mehr zur Aufstellung der IBS kommen, werden die bereits eingezahlten
finanziellen Mittel der anderen Beteiligten zinslos zurückbezahlt.
§ 4 Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen
oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die
Gemeinde und XXXXXXXX erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses
Vertrages nicht.
Die
Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu
ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
Rövershagen , den
……………… XXXXX,
den ………………
_____________________________________ ________________________
Dr.
Bürgermeister stellvertr. Bürgermeister