Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt zur Kofinanzierung der städtebaulichen Leistungen zur Erstellung der Innenbereichssatzung Rostocker Straße/Waldweg II. Abschnitt die folgende Vereinbarung mit den Eigentümern der Flurstücke 59/7, 78/2 und 62/2 zu schließen.

Die prozentualen Anteile der Eigentümer betragen gemäß Beschluss Nr. VBA/088/394/2011/GRÖ für das Flurstück 59/7 = 25 %, das Flurstück 78/2 = 25 % und das Flurstück 62/2 = 15 % der städtebaulichen Leistungen zur Erstellung der Innenbereichssatzung und sind Grundlage der Kostenaufteilung.

 

 

Vereinbarung

 

zwischen

 

XXXXX                                             im folgenden XXXXX genannt

 

und der

 

Gemeinde Rövershagen

vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne

und deren Stellvertreter Herrn Helmut Jonas

über Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande                                        im folgenden Gemeinde genannt

 

 

 

Präambel

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen hat auf ihrer Sitzung am 08.08.2011 beschlossen, die Innenbereichssatzung  Rostocker Straße/Waldweg II. Abschnitt aufzustellen (im folgenden IBS genannt), wenn Vereinbarungen zur Kofinanzierung der städtebaulichen Planungsleistungen mit drei, von der IBS bevorteilten Grundstückseigentümern, geschlossen wurden.

Im Vorfeld der Aufstellung der IBS wurde mit XXXXXX, als Eigentümer des Grundstückes, Flurstück XXX der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, eine Kostenbeteiligung an den städtebaulichen Leistungen zur Aufstellung der IBS angestrebt, da Teilflächen des Grundstückes von der Innenbereichssatzung direkt bevorteilt werden.

Die städtebaulichen Leistungen für die Erstellung der Innenbereichssatzung beträgt gemäß Honorarangebot des Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock, brutto 8.796,06 €.

XXXXX stimmte einer Kostenbeteiligung von XXX % schriftlich zu.

Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten.

 

§ 1 Leistungen von XXXX

 

XXXXX zahlt bis zum 15.01.2012 an die Gemeinde Rövershagen einmalig einen nicht rückzahlbaren Betrag in Höhe von XXXXXX € (in Worten: XXXXX Euro) = XXX % der städtebaulichen Leistungen zur Anteilsfinanzierung der Kosten für das Aufstellungsverfahren des Innenbereichssatzung Rostocker Straße/Waldweg II. Abschnitt.

Die Überweisung erfolgt auf das Konto

Deutsche Kreditbank

Konto-Nr. 101 741

BLZ 12030000

Verwendungszweck: Kofinanzierung IBS Rövershagen

 

 

§ 2 Leistungen der Gemeinde

 

Nach Eingang der Zahlungen durch alle drei von der IBS bevorteilten Grundstückseigentümern auf das oben bezeichneten Konto der Gemeinde, wird die Gemeinde Rövershagen den Auftrag zur Aufstellung der IBS an das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm auf der Grundlage des o.g. Honorarangebotes unterzeichnen.

Die Gemeinde trägt alle über die Kofinanzierung hinausgehend Kosten.

Die Gemeinde wird die für die Aufstellung und In-Kraft-Setzung der IBS im Zusammenhang stehenden Beschlüsse fassen.

 

 

§ 3 Rückzahlung bei Einstellung des Verfahrens

 

Sollte einer der an der Kofinanzierung beteiligten Parteien, seinen Anteil nicht bis zum im § 1 genannten Termin auf das oben bezeichnete Konto eingezahlt haben, behält sich die Gemeinde vor, über die Aufstellung der IBS erneut zu entscheiden.

Sollte es danach nicht mehr zur Aufstellung der IBS kommen, werden die bereits eingezahlten finanziellen Mittel der anderen Beteiligten zinslos zurückbezahlt.

 

 

§ 4 Schlussbestimmungen

 

Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und XXXXXXXX erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.

 

Rövershagen , den ………………                                         XXXXX, den ………………

 

 

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Dr. Verena Schöne      Helmut Jonas                                      XXXXXXXXXX

Bürgermeister              stellvertr. Bürgermeister