Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des auszubauenden Teilabschnittes der Anlage Unterdorf vom Ibenweg bis zum Schmiedeweg einen Abschnitt zu bilden.

Die Möglichkeit der Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt.

Der Abschnitt wird wie folgt definiert:

Der abzurechnende Abschnitt beginnt im Mündungsbereich des Ibenweges, in Höhe des Flurstückes 53/137 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen und endet im Mündungsbereich des Schmiedeweges an der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 140/2 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen.

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt weiterhin zur vorgezogenen Abrechnung der Teileinrichtung Gehweg des auszubauenden Teilabschnittes der Anlage Unterdorf vom Ibenweg bis zum Schmiedeweg, die Teileinrichtung Gehweg kostenmäßig von der Gesamtmaßnahme abzuspalten.

Die Möglichkeit der Kostenspaltung ist im § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt.