Sitzung: 27.09.2011 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des auszubauenden Teilabschnittes der
Anlage Unterdorf vom Ibenweg bis zum Schmiedeweg einen Abschnitt zu bilden.
Die Möglichkeit der
Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde
Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt.
Der Abschnitt wird wie
folgt definiert:
Der abzurechnende
Abschnitt beginnt im Mündungsbereich des Ibenweges, in Höhe des Flurstückes
53/137 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen und endet im Mündungsbereich des
Schmiedeweges an der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 140/2 der
Flur 1 Gemarkung Mönchhagen.
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt weiterhin zur vorgezogenen Abrechnung der Teileinrichtung
Gehweg des auszubauenden Teilabschnittes der Anlage Unterdorf vom Ibenweg bis
zum Schmiedeweg, die Teileinrichtung Gehweg kostenmäßig von der Gesamtmaßnahme
abzuspalten.
Die Möglichkeit der Kostenspaltung ist im § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt.