Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zum Neubau eines Carports verbunden mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 „Ibenhorst“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,25 auf 0,27 auf dem Flurstück 135/42 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB nur dann zu, wenn der Antragsteller entsprechende Retentionsmaßnahmen schafft, um die GRZ von 0,25 einzuhalten.