Sitzung: 26.09.2011 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 201/5 der
Flur 1 Gemarkung Blankenhage aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche
Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass
die Müllentsorgung nicht gesichert ist und der Vorhabenstandort nicht im
Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung liegt.