Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 201/5 der Flur 1 Gemarkung Blankenhage aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Müllentsorgung nicht gesichert ist und der Vorhabenstandort nicht im Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung liegt.