Sitzung: 23.08.2011 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die
2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 für das Misch- und
Gewerbegebiet „Am Dorfpark“ der Gemeinde Mönchhagen:
1. |
Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplans Nr. 3.1 für das Misch- und Gewerbegebiet „Am Dorfpark“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und die Begründung dazu, werden in
der vorliegenden Fassung gebilligt. |
2. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. |
3. |
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, sind nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs.
2 Nr. 3, Halbsatz 2 in Anwendung des §
4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen. |