Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 für das Misch- und Gewerbegebiet „Am Dorfpark“ der Gemeinde Mönchhagen:

 

1.

Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 3.1 für das Misch- und Gewerbegebiet „Am Dorfpark“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach  § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2  Nr. 3, Halbsatz 2 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.