Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt  die 1. Änderung der Hauptsatzung Rövershagen.

Der § 9 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert und neu gefasst:

 

Öffentliche Bekanntmachungen

 

(1)   Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Internet, zu erreichen über die Internetadresse www.amt-rostocker-heide.de. über den Button „Virtuelles Amt“ „Bürgerinformation“.  

 

(2) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:

            1. Vor dem Ärztehaus im Gehwegbereich, Rostocker Straße 43

2. Am Gemeindehaus, Birkenstrat 25

3. Behnkenhagen, Dorfstraße 17

 

(3)   Die Dauer des Aushanges an den Bekanntmachungstafeln beträgt 14 Tage (Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangsfrist bewirkt. Für öffentliche Bekanntmachungen nach § 29 Abs. 6 KV M-V ist die in der Geschäftsordnung festgelegte Frist maßgebend.

 

(4)   Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sowie zu Einwohnerversammlungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde wie in Abs. 2 bekannt gemacht

 

(5)   Gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen i. V. m. Wahlen werden durch Aushang wie in Abs. 2 bekannt gemacht.

 

(6)   Satzungen der Gemeinde sind im Internet bekannt zu machen, zu erreichen über die Internetadresse www.amt-rostocker-heide.de. über den Button „Virtuelles Amt“ „Bürgerinformation“.

 

(7)   Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach  Abs. 6 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.

 

(8)   Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Abs. 6 hinzuweisen .

 

(9)    

Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

 

(10)                      Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 6 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangsfrist beträgt 14 Tage.

 

 

Der Beschluss VHA/717/383/2011/GRÖ vom 30.05.2011 über die 1. Änderung der Hauptsatzung wird aufgehoben, da er noch nicht in Kraft getreten ist.

 

Und

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt , dass nach  Inkrafttreten der 1.Änderung der Hauptsatzung ein Hinweis mit folgendem Wortlaut „Nähere Informationen finden Sie über die Gemeinde Rövershagen, über die Internetadresse www. amt-rostocker-heide.de über den Button „virtuelles Amt“ „Bürgerinformation“ in den Schaukästen der Gemeinde veröffentlicht werden soll.