Sitzung: 08.08.2011 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die 1. Änderung
der Hauptsatzung Rövershagen.
Der § 9 der Hauptsatzung
wird wie folgt geändert und neu gefasst:
Öffentliche Bekanntmachungen
(1)
Öffentliche
Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Internet, zu erreichen über die
Internetadresse www.amt-rostocker-heide.de. über den Button „Virtuelles Amt“
„Bürgerinformation“.
(2) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:
1. Vor dem Ärztehaus im Gehwegbereich, Rostocker Straße
43
2. Am Gemeindehaus, Birkenstrat 25
3. Behnkenhagen, Dorfstraße 17
(3)
Die
Dauer des Aushanges an den Bekanntmachungstafeln beträgt 14 Tage
(Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht
mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages der
Aushangsfrist bewirkt. Für öffentliche Bekanntmachungen nach § 29 Abs. 6 KV M-V
ist die in der Geschäftsordnung festgelegte Frist maßgebend.
(4)
Einladungen
zu den Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sowie zu
Einwohnerversammlungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der
Gemeinde wie in Abs. 2 bekannt gemacht
(5)
Gesetzlich
vorgeschriebene Bekanntmachungen i. V. m. Wahlen werden durch Aushang wie in
Abs. 2 bekannt gemacht.
(6)
Satzungen
der Gemeinde sind im Internet bekannt zu machen, zu erreichen über die
Internetadresse www.amt-rostocker-heide.de. über den Button „Virtuelles Amt“
„Bürgerinformation“.
(7)
Die
Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem
die Bekanntmachung in der Form nach Abs.
6 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.
(8) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung
von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Abs. 6 hinzuweisen .
(9)
Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes bestimmt ist.
Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit
Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.
(10)
Ist
die öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 6 infolge höherer
Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese
durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die
Aushangsfrist beträgt 14 Tage.
Der Beschluss
VHA/717/383/2011/GRÖ vom 30.05.2011 über die 1. Änderung der Hauptsatzung wird
aufgehoben, da er noch nicht in Kraft getreten ist.
Und
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt , dass nach
Inkrafttreten der 1.Änderung der Hauptsatzung ein Hinweis mit folgendem
Wortlaut „Nähere Informationen finden Sie über die Gemeinde Rövershagen, über
die Internetadresse www. amt-rostocker-heide.de über den Button „virtuelles
Amt“ „Bürgerinformation“ in den Schaukästen der Gemeinde veröffentlicht werden
soll.