Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 5 für das „Gebiet zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer Straße im Nordosten in Bentwisch“:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Bentwisch soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Festsetzung einer Verkehrsfläche anstelle einer bisherigen Grünfläche zwischen Planstraße A und dem Geltungsbereichsrand (Nord-Süd Richtung),

-          Festsetzung von Baugebietsflächen (WA) am südöstlichen Rand des WA 3 anstelle einer öffentlichen Grünfläche (Garagengelände), Umwidmung eines Fußweges in Verkehrsfläche,

-          Unterbindung einer Gebietszufahrt von der Stralsunder Straße.

 

2.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2  Nr. 3, Halbsatz 2 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.