Sitzung: 09.08.2011 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen lehnt den Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 aus
städtebaulichen Gründen ab.
Mit der Aufhebung des
Bebauungsplanes kann die Einhaltung des städtebaulichen Ziels, welches mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt war, nicht mehr gewährleistet
werden, da nach Aufhebung des B-Planes die Möglichkeit der Erweiterung der
Nutzungsarten und der Bebauungsdichte besteht.
Die Gemeinde Mönchhagen lehnt den Antrag weiterhin im Sinne des Vertrauensschutzes der Anwohner des B-Plangebietes, die Ihr Grundstück unter der einschränkenden Bedingung des B-Planes gerade was die zulässigen Nutzungsarten betrifft, erworben haben, ab.