Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt den Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 aus städtebaulichen Gründen ab.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes kann die Einhaltung des städtebaulichen Ziels, welches mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt war, nicht mehr gewährleistet werden, da nach Aufhebung des B-Planes die Möglichkeit der Erweiterung der Nutzungsarten und der Bebauungsdichte besteht.

Die Gemeinde Mönchhagen lehnt den Antrag weiterhin im Sinne des Vertrauensschutzes der Anwohner des B-Plangebietes, die Ihr Grundstück unter der einschränkenden Bedingung des B-Planes gerade was die zulässigen Nutzungsarten betrifft, erworben haben, ab.