Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt im Rahmen der Abstimmung der Planung mit den Nachbargemeinden zur 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelshagen  und zur Aufstellung des B-Planes Nr. 2 für das Industriegebiet „Mandelshagen“ auf der Fläche zwischen dem Industriegebiet der YARA   und der Kreisstraße DBR 18 nach Vogtshagen folgende Stellungnahme abzugeben:

Die Gemeinde Blankenhagen stimmt im Rahmen der Abstimmung der Planung mit den Nachbargemeinden der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelshagen hinsichtlich

-          der Änderung der Darstellung zum Ortsteil Mandelshagen, der unter Aufnahme der im Bebauungsplan Nr. 1 getroffenen Festsetzungen, anstelle eines Mischgebietes nun als Wohnbaufläche dargestellt werden soll und

-          der Ergänzung des Flächennutzungsplanes um die bislang versagte Fläche des Ortsteils Baumkate mit der Darstellung der Wohnbaufläche

ohne Bedenken und Anregungen zu. Planerische Belange der Gemeinde Blankenhagen werden nicht berührt.

 

Die Neudarstellung eines Industriegebietes GI 6 in Anbindung an das bestehende Industriegebiet GI 5 (YARA) lehnt die Gemeinde Blankenhagen im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des B-Planes Nr. 2 ab.

Auf die Stellungnahme der Gemeinde Blankenhagen zum Vorentwurf wird verwiesen.

Weiterführend begründet die Gemeinde Blankenhagen ihre Ablehnung:

Die Gemeinde Mandelshagen begründet die Ausweisung eines Industriegebietes statt des sonstigen Sondergebietes – Biogasanlage damit, dass diese Ausweisung den Anforderungen neuer Formen der Gewinnung erneuerbarer Energien nicht gerecht wird.

Mandelshagen plant die Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse auf der Fläche des GI 6, was durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 2 dokumentiert wird. Der Zweck der Planung wurde bestimmt und beruht auf einer privaten Initiative.

Sollten sich irgendwann neue Formen zur Gewinnung erneuerbarer Energien auftun, die konkret an diesen Standort zum Einsatz kommen sollen, kann dies mit der Anpassung der Bauleitplanung geregelt werden.

Vorausschauend ein Industriegebiet auszuweisen ist dafür nicht notwendig.

Die Gemeinde Blankenhagen empfiehlt die Randbereiche des vorhandenen Industriegebietes der YARA GmbH & Co.KG nicht durch die Ausweisung weitere Industriegebiete auszudehnen, sondern mit der Bauleitplanung Abstufung der Nutzungen in den angrenzenden Außenbereich hinein zu erreichen.

Der Beschluss vom 07.02.2011 bleibt bestehen.