Sitzung: 09.06.2011 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch lehnt die Errichtung der WEA auf dem Flurstück 138 der Flur 1
Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Die Gemeinde Bentwisch
hat am 15.10.2009 im Rahmen der 2. Beteiligung zum Entwurf des RREP zur
Sicherung der Wohnstandorte Harmstorf und Albertsdorf beschlossen, die
Ausweitung des Einungsgebietes für Windenergieanlagen über den vorhandenen
Bestand der Windenergieanlagen hinaus, besonders auf dem Territorium der
Gemeinde Bentwisch abzulehnen.
Da der Beschluss über
das RREP noch nicht gefasst wurde und die ablehnende Stellungnahme der Gemeinde
Bentwisch damit noch nicht abgewogen wurde, muss das zur Zeit gültige RREP bei
der Beurteilung herangezogen werden. Danach liegt die WEA auf dem Flurstück 138
der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf nicht im ausgewiesenen Eignungsgebiet für
Windenergieanlagen und widerspricht damit den Zielen der Raumordnung.
Für die WEA am Standort
Gemarkung Fienstorf, Flur 1, Flurstück 9 kann die Gemeinde Bentwisch keine
Stellungnahme nach § 36 BauGB abgeben, da der Vorhabenstandort nicht dem
Territorium der Gemeinde Bentwisch zuzuordnen ist. Eine Zuständigkeit der
Gemeinde Bentwisch nach § 36 BauGB ist nicht ableitbar.