Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt die Errichtung der WEA auf dem Flurstück 138 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Die Gemeinde Bentwisch hat am 15.10.2009 im Rahmen der 2. Beteiligung zum Entwurf des RREP zur Sicherung der Wohnstandorte Harmstorf und Albertsdorf beschlossen, die Ausweitung des Einungsgebietes für Windenergieanlagen über den vorhandenen Bestand der Windenergieanlagen hinaus, besonders auf dem Territorium der Gemeinde Bentwisch abzulehnen.

Da der Beschluss über das RREP noch nicht gefasst wurde und die ablehnende Stellungnahme der Gemeinde Bentwisch damit noch nicht abgewogen wurde, muss das zur Zeit gültige RREP bei der Beurteilung herangezogen werden. Danach liegt die WEA auf dem Flurstück 138 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf nicht im ausgewiesenen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen und widerspricht damit den Zielen der Raumordnung.

 

Für die WEA am Standort Gemarkung Fienstorf, Flur 1, Flurstück 9 kann die Gemeinde Bentwisch keine Stellungnahme nach § 36 BauGB abgeben, da der Vorhabenstandort nicht dem Territorium der Gemeinde Bentwisch zuzuordnen ist. Eine Zuständigkeit der Gemeinde Bentwisch nach § 36 BauGB ist nicht ableitbar.