Sitzung: 09.06.2011 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 4 „Gut
Willershagen“:
1. |
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 für das Kleinsiedlungsgebiet „Gut Willershagen“, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und die Begründung mit dem Umweltbericht
dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
2. |
Die
Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
3. |
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen. |