Sitzung: 30.05.2011 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung. Der § 9 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert
und neu gefasst. Der ursprüngliche § 9 der Hauptsatzung wird aufgehoben.
Öffentliche
Bekanntmachungen
(1)
Einladungen
zu den Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sowie zu
Einwohnerversammlungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der
Gemeinde 7 Tage vor den Sitzungen öffentlich bekannt gemacht. Die
Bekanntmachungstafeln befinden sich:
1.
Vor
dem Ärztehaus im Gehwegbereich, Rostocker Straße 43
2.
Am
Gemeindehaus, Birkenstrat 25
3.
Behnkenhagen,
Dorfstraße 17
(2)
Gesetzlich
vorgeschriebene Bekanntmachungen i. V. m. Wahlen werden durch Aushang wie in
Absatz 1 an den Bekanntmachungstafeln bekannt gemacht.
(3)
Satzungen
der Gemeinde sind im Internet bekannt zu machen, zu erreichen über die
Internetadresse www.amt-rostocker-heide.de. Satzungen sind über den Button „Virtuelles
Amt“ „Bürgerinformation“ zu finden.
(4)
Die
Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem
die Bekanntmachung in der Form nach Abs. 1 im Internet verfügbar ist. Dieser
Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.
(5)
Ist
die öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 3 infolge höherer
Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese
durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die
Aushangsfrist beträgt 14 Tage.