Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung. Der  § 9 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert und neu gefasst. Der ursprüngliche § 9 der Hauptsatzung wird aufgehoben.

Öffentliche Bekanntmachungen

(1)   Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sowie zu Einwohnerversammlungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde 7 Tage vor den Sitzungen öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:

1.      Vor dem Ärztehaus im Gehwegbereich, Rostocker Straße 43

2.      Am Gemeindehaus, Birkenstrat 25

3.      Behnkenhagen, Dorfstraße 17

 

(2)   Gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen i. V. m. Wahlen werden durch Aushang wie in Absatz 1 an den Bekanntmachungstafeln bekannt gemacht.

 

(3)   Satzungen der Gemeinde sind im Internet bekannt zu machen, zu erreichen über die Internetadresse www.amt-rostocker-heide.de. Satzungen sind über den Button „Virtuelles Amt“ „Bürgerinformation“ zu finden.

 

(4)    Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Abs. 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.

 

(5)    Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 3 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangsfrist beträgt 14 Tage.