Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 3/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen bei ihrem erteilten Einvernehmen nach § 34 BauGB zu bleiben.

Die Gemeinde Rövershagen ist der Auffassung, dass der Vorhabensstandort dem Bebauungszusammenhang der Ortslage Rövershagen zuzuordnen ist. Es stellt eine Lückenschließung zwischen der Verkehrsanlage als natürliche Grenze einerseits und der vorhandenen Bebauung anderseits dar. Damit erfolgt keine Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich, sondern eine Innenentwicklung. Das geplante Vorhaben lässt dadurch nicht den Beginn einer neuen Siedlungsstruktur befürchten, vielmehr ist es das letztmögliche Wohngebäude, welches in diesem Bereich der Gemeinde im Innenbereich nach § 34 BauGB errichtet werden kann.