Sitzung: 30.05.2011 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschließt im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zum Neubau eines Einfamilienhauses auf
dem Flurstück 3/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen bei ihrem erteilten
Einvernehmen nach § 34 BauGB zu bleiben.
Die Gemeinde Rövershagen ist der Auffassung, dass der Vorhabensstandort dem Bebauungszusammenhang der
Ortslage Rövershagen zuzuordnen ist. Es stellt eine Lückenschließung zwischen
der Verkehrsanlage als natürliche Grenze einerseits und der vorhandenen
Bebauung anderseits dar. Damit erfolgt keine Ausuferung in den unbeplanten
Außenbereich, sondern eine Innenentwicklung. Das geplante Vorhaben lässt
dadurch nicht den Beginn einer neuen Siedlungsstruktur befürchten, vielmehr ist
es das letztmögliche Wohngebäude, welches in diesem Bereich der Gemeinde im
Innenbereich nach § 34 BauGB errichtet werden kann.