Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens der öffentlichen Straße der Gemeinde Rövershagen gelegen in der Gemarkung Rövershagen, Flur 1; Flurstück 152/120(Teilfläche), Flurstück 152/15 (Teilfläche); Flurstück 152/68 (Teilfläche) (im Katasterauszug – rot markiert).

Es ist ein Antrag auf Teileinziehung bei der Straßenaufsichtsbehörde (Landkreis Bad Doberan) zu stellen, da die Straße den öffentlichen Charakter durch Überplanung im B-Plan-Nr. 10 und der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 10 verloren hat.