Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zum Neubau eines Carport zur Unterstellung eines Caravan auf dem Flurstück 80/97 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen.

Die Teilfläche des Flurstückes 80/110 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch , welches mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Antragsteller in einer Breite von 3 m und einer Länge von 95 m belegt ist, ist nicht dazu geeignet den Verkehr, welcher mit einer Carportnutzung verbunden ist, aufzunehmen. Damit ist die Erschließung als nicht gesichert anzusehen.

Das geplante Carport widerspricht außerdem der Art der baulichen Nutzung einer Gartensiedlung, in welcher das Carport errichtet werden soll.