Sitzung: 02.05.2011 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltung: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen überträgt
die Aufgaben der Gemeindewahlleitung gemäß § 1(2) LKWO und die Bildung des
Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Rostocker Heide.
Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1
(1) LKWG (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem
Tage stattfindenden Wahlen.
Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf.