Sitzung: 26.04.2011 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung gemäß § 1(2) LKWO und
die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Rostocker Heide.
Finden am gleichen Tag
mehrere Wahlen nach § 1 (1) LKWG (verbundene Wahlen) statt, gilt die
Übertragung für alle an diesem Tage stattfindenden Wahlen.
Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf.