Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung gemäß § 1(2) LKWO und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Rostocker Heide.

Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1 (1) LKWG (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem Tage stattfindenden Wahlen.

Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf.