Sitzung: 14.04.2011 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch überträgt die Aufgaben des Gemeindewahlleiters gemäß § 1 (2) KWO M-V
insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses
insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss.
Finden am gleichen Tag
mehrere Wahlen nach § 1 (1) KWG (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung
für alle an diesem Tage stattfindenden Wahlen.
Die Übertragung gilt
unbefristet bis zu ihrem Widerruf.