Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch überträgt die Aufgaben des Gemeindewahlleiters gemäß § 1 (2) KWO M-V insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen von der Gemeindewahlbehörde zu berufenden Wahlausschuss.

Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1 (1) KWG (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem Tage stattfindenden Wahlen.

Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf.