Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 20/32 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass im Rahmen eines Bauantragsverfahrens, die Festsetzungen der Gestaltungssatzung Bentwisch einzuhalten sind.