Sitzung: 14.04.2011 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem
Flurstück 20/32 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher sicht
nach § 35 (2) BauGB zu.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass im Rahmen eines Bauantragsverfahrens,
die Festsetzungen der Gestaltungssatzung Bentwisch einzuhalten sind.