Sitzung: 07.04.2011 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltung: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande überträgt
die Aufgaben der Gemeindewahlleitung gemäß § 1 (2) LKWO M-V und die Bildung des
Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Rostocker Heide.
Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1
(1) LKWG (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem
Tage stattfindenden Wahlen.
Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf.