Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung gemäß § 1 (2) LKWO M-V und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Rostocker Heide. 

Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1 (1) LKWG (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem Tage stattfindenden Wahlen.

Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf.