Sitzung: 31.03.2011 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag
zum Neubau eines Carport zur Unterstellung eines Caravan auf dem Flurstück
80/97 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB abzulehnen.
Die Teilfläche des Flurstückes 80/110 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch ,
welches mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Antragsteller in
einer Breite von 3 m und einer Länge von
95 m belegt ist, ist nicht dazu geeignet den Verkehr, welcher mit einer
Carportnutzung verbunden ist, aufzunehmen. Damit ist die Erschließung als nicht
gesichert anzusehen.
Das geplante Carport widerspricht außerdem der Art der baulichen Nutzung
einer Gartensiedlung, in welcher das Carport errichtet werden soll.