Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, bei der obersten Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Bildung einer unterzügigen Eingangsklasse 2011/2012 für die Grundschule Bentwisch entsprechend § 45 Abs. 4 Satz 2 Punkt 1 SchulG M-V in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO) zu stellen. Für das Schuljahr 2011/12 sind mit Stichtag 18.01.2011 insgesamt 18 Kinder angemeldet. Für das Schuljahr 2012/13 werden 24 Schüler erwartet. Somit sind die Vorraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung zur Bildung einer unterzügigen Eingangsklasse 2011/12 gegeben.