Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt im Rahmen der Abstimmung der Planung mit den Nachbargemeinden zum Vorentwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelshagen folgende Stellungnahme abzugeben:

Die Gemeinde Blankenhagen stimmt im Rahmen der Abstimmung der Planung mit den Nachbargemeinden dem Vorentwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelshagen hinsichtlich

-          der Änderung der Darstellung zum Ortsteil Mandelshagen, der unter Aufnahme der im Bebauungsplan Nr. 1 getroffenen Festsetzungen, anstelle eines Mischgebietes nun als Wohnbaufläche dargestellt werden soll und

-          der Ergänzung des Flächennutzungsplanes um die bislang versagte Fläche des Ortsteils Baumkate mit der Darstellung der Wohnbaufläche

ohne Bedenken und Anregungen zu. Planerische Belange der Gemeinde Blankenhagen werden nicht berührt.

Die Neudarstellung eines Industriegebietes GI 6 in Anbindung an das bestehende Industriegebiet GI 5 (YARA) lehnt die Gemeinde Blankenhagen ab, um damit den Lebensstandart hinsichtlich Lärm- und Schadstoffimmissionen für die Menschen in den Wohnstandorten des Stadt-Umland-Raumes, die Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege, die Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege und damit den vorhandenen Waldbestand sowie die ausgewiesenen Tourismusschwerpunkteräume nicht in Gefahr zu bringen.

Des Weiteren ist es, um das durch die Gemeinde Mandelshagen benannte Planungsziel der Errichtung einer Biogasanlage zu erreichen nicht notwendig, ein Industriegebiet auszuweisen.

Gemäß Baunutzungsverordnung § 9 Industriegebiete, dienen diese ausschließlich der Unterbringung von Gewerbetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Nach § 11 (2) der BauNVO – sonstige Sondergebiete, kommen jedoch als sonstige Sondergebiete insbesondere in Betracht, Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energie, wie Wind- und Sonnenergie, dienen. Die Aufzählung ist beispielhaft, Biogasanlagen gehören ebenfalls zu den erneuerbaren Energien.

Die Gemeinde Blankenhagen fordert deshalb die Gemeinde Mandelshagen auf, statt der Neuausweisung des Industriegebietes GI 6, ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Biogasanlage auszuweisen.