Sitzung: 07.02.2011 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt im Rahmen der Abstimmung der Planung mit den
Nachbargemeinden zum Vorentwurf der 1. Änderung und Ergänzung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelshagen folgende Stellungnahme
abzugeben:
Die Gemeinde
Blankenhagen stimmt im Rahmen der Abstimmung der Planung mit den
Nachbargemeinden dem Vorentwurf der 1. Änderung und Ergänzung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mandelshagen hinsichtlich
-
der Änderung der Darstellung zum Ortsteil Mandelshagen,
der unter Aufnahme der im Bebauungsplan Nr. 1 getroffenen Festsetzungen,
anstelle eines Mischgebietes nun als Wohnbaufläche dargestellt werden soll und
-
der Ergänzung des Flächennutzungsplanes um die bislang
versagte Fläche des Ortsteils Baumkate mit der Darstellung der Wohnbaufläche
ohne Bedenken und Anregungen zu. Planerische Belange der Gemeinde
Blankenhagen werden nicht berührt.
Die Neudarstellung eines Industriegebietes GI 6 in Anbindung an das
bestehende Industriegebiet GI 5 (YARA) lehnt die Gemeinde Blankenhagen ab, um damit den Lebensstandart hinsichtlich Lärm-
und Schadstoffimmissionen für die Menschen in den Wohnstandorten des
Stadt-Umland-Raumes, die Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege, die
Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege und damit den vorhandenen
Waldbestand sowie die ausgewiesenen Tourismusschwerpunkteräume nicht in Gefahr
zu bringen.
Des Weiteren ist es, um
das durch die Gemeinde Mandelshagen benannte Planungsziel der Errichtung einer
Biogasanlage zu erreichen nicht notwendig, ein Industriegebiet auszuweisen.
Gemäß
Baunutzungsverordnung § 9 Industriegebiete, dienen diese ausschließlich der
Unterbringung von Gewerbetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in
anderen Baugebieten unzulässig sind. Nach § 11 (2) der BauNVO – sonstige
Sondergebiete, kommen jedoch als sonstige Sondergebiete insbesondere in
Betracht, Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung
erneuerbarer Energie, wie Wind- und Sonnenergie, dienen. Die Aufzählung ist
beispielhaft, Biogasanlagen gehören ebenfalls zu den erneuerbaren Energien.
Die Gemeinde
Blankenhagen fordert deshalb die Gemeinde Mandelshagen auf, statt der
Neuausweisung des Industriegebietes GI 6, ein Sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Biogasanlage auszuweisen.