Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung einer Garage/Carport mit integriertem Heizraum in einer Größe von 9 x 16 m für das Wohnhaus auf dem Flurstück 153/15 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen in der vorliegenden Form aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab, da es sich auf Grund der Größenordnung des Gebäudes nicht mehr um eine untergeordnete bauliche Nebenanlage handelt.

Die Gemeinde stellt eine Zustimmung in Aussicht, wenn das geplante Gebäude verkleinert wird.