Sitzung: 07.02.2011 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, die Voranfrage zur Errichtung einer Garage/Carport mit integriertem
Heizraum in einer Größe von 9 x 16 m für das Wohnhaus auf dem Flurstück 153/15
der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen in der vorliegenden Form aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab, da es sich auf Grund der
Größenordnung des Gebäudes nicht mehr um eine untergeordnete bauliche
Nebenanlage handelt.
Die Gemeinde stellt eine Zustimmung in Aussicht, wenn das geplante
Gebäude verkleinert wird.