Sitzung: 14.12.2010 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Beantwortung des Schreibens an das
Straßenbauamt wie folgt:
Ihr Schreiben vom
11.11.2010
Lärmsanierung B105
Städtebauliche Aspekte
aktiver Lärmschutzmaßnahmen
Schalltechnisches
Gutachten GP 807/09
Sehr geehrter Herr Dr.
Reiter,
einleitend ist zu betonen, dass die Lärmsanierung der Ortsdurchfahrt
Mönchhagen, als ein dringendes Vorhaben im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG und
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, unsererseits entsprechend begleitet wird.
Die vorliegenden Messwerte und damit verbundenen Auswirkungen erhärten diesen
Fakt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass weiterhin eine Zunahme der
Lärmbelästigung sowohl durch den Straßen- als auch Schienenverkehr zu erwarten
ist, wenn keine verkehrsleitenden oder -beruhigenden Maßnahmen festgelegt
werden.
Die Belastungen der Bürger durch vorgenannte Verkehrsströme beziehen
sich, wenn auch mit unterschiedlichen Werten, auf die gesamte beidseitige
Durchfahrtslänge. Es sind sowohl der Ortseingangsbereich aus Richtung
Rostock kommend - wie auch der Kreuzungsbereich Unter- und
Oberdorf - direkt betroffen.
Diese Sachlage ist bei der weiteren konzeptionellen Bearbeitung zu
beachten.
Die von Ihnen geforderte Stellungnahme zum vorgelegten
„Lärmschutzwandkonzept“ aus städtebaulicher Sicht in der Ortsdurchfahrt
beinhaltet sowohl den Ausschluss der Prüfung der Anspruchsberechtigung wie auch
der Verhältnismäßigkeit aktiver zu passiver Maßnahmen.
Diese Einschränkung kann aus der Kausalität der technischen Lösung und
der Finanzierung nicht unberücksichtigt bleiben, zumal die Lärmsanierung für
die Bürger Ziel des Vorhabens ist.
Auf diese inhaltliche Bewertung wird im Schalltechnischem Gutachten „GP
807/09“ explizit hingewiesen, in dem auch andere Lösungsvarianten präferiert
werden.
Seitens der Gemeinde Mönchhagen gibt es gegen die Prüfung der Errichtung
von Lärmschutzwänden als eine Variante der Problemlösung keine Einwände.
Es sollte jedoch u.a. folgendes beachtet werden:
-Prüfung der optimalen Aufstellung, straßenseitig vom Gehweg oder an der
Häuserzeile,
-geschlossene Wand oder trapezförmiger, durchsichtiger Elementeneinsatz
(Höhe bel.),
-gänzliche transparente Ausführung, Beachtung der Lichtkegel des
Straßenverkehrs,
-eventueller Einsatz von Natursteinwänden.
Von grundsätzlicher Bedeutung, für die Entscheidung zur Bestimmung der
technischen Lösungen zur Minderung der Lärmimmission, ist die Einbeziehung der
Bürger. Sie werden mit den Auswirkungen sowohl materiell als auch finanziell
direkt konfrontiert.
Aus diesem Grunde halten wir eine entsprechende Informationsveranstaltung
für erforderlich und schlagen vor, dass das Gutachten vom 3.11.2009 den Bürgern
vorgestellt wird.
Bitte schlagen Sie einen entsprechenden Termin zeitnah vor.
Mit freundlichen Grüßen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 8
Ablehnung: 1
Enthaltung: 1