Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Beantwortung des Schreibens an das Straßenbauamt wie folgt:

 

Ihr Schreiben vom 11.11.2010

Lärmsanierung B105

Städtebauliche Aspekte aktiver Lärmschutzmaßnahmen

Schalltechnisches Gutachten GP 807/09

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Reiter,

 

einleitend ist zu betonen, dass die Lärmsanierung der Ortsdurchfahrt Mönchhagen, als ein dringendes Vorhaben im Rahmen der Richtlinie 2002/49/EG und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, unsererseits entsprechend begleitet wird. Die vorliegenden Messwerte und damit verbundenen Auswirkungen erhärten diesen Fakt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass weiterhin eine Zunahme der Lärmbelästigung sowohl durch den Straßen- als auch Schienenverkehr zu erwarten ist, wenn keine verkehrsleitenden oder -beruhigenden Maßnahmen festgelegt werden.

Die Belastungen der Bürger durch vorgenannte Verkehrsströme beziehen sich, wenn auch mit unterschiedlichen Werten, auf die gesamte beidseitige Durchfahrtslänge. Es sind  sowohl der Ortseingangsbereich aus Richtung Rostock kommend - wie auch der  Kreuzungsbereich  Unter- und Oberdorf  - direkt betroffen.

Diese Sachlage ist bei der weiteren konzeptionellen Bearbeitung zu beachten.

Die von Ihnen geforderte Stellungnahme zum vorgelegten „Lärmschutzwandkonzept“ aus städtebaulicher Sicht in der Ortsdurchfahrt beinhaltet sowohl den Ausschluss der Prüfung der Anspruchsberechtigung wie auch der Verhältnismäßigkeit aktiver zu passiver Maßnahmen.

Diese Einschränkung kann aus der Kausalität der technischen Lösung und der Finanzierung nicht unberücksichtigt bleiben, zumal die Lärmsanierung für die Bürger Ziel des Vorhabens ist.

Auf diese inhaltliche Bewertung wird im Schalltechnischem Gutachten „GP 807/09“ explizit hingewiesen, in dem auch andere Lösungsvarianten präferiert werden.

Seitens der Gemeinde Mönchhagen gibt es gegen die Prüfung der Errichtung von Lärmschutzwänden als eine Variante der Problemlösung keine Einwände.

Es sollte jedoch u.a. folgendes beachtet werden:

-Prüfung der optimalen Aufstellung, straßenseitig vom Gehweg oder an der Häuserzeile,

-geschlossene Wand oder trapezförmiger, durchsichtiger Elementeneinsatz (Höhe bel.),

-gänzliche transparente Ausführung, Beachtung der Lichtkegel des Straßenverkehrs,  

-eventueller Einsatz von Natursteinwänden.

 

Von grundsätzlicher Bedeutung, für die Entscheidung zur Bestimmung der technischen Lösungen zur Minderung der Lärmimmission, ist die Einbeziehung der Bürger. Sie werden mit den Auswirkungen sowohl materiell als auch finanziell direkt konfrontiert.

 

Aus diesem Grunde halten wir eine entsprechende Informationsveranstaltung für erforderlich und schlagen vor, dass das Gutachten vom 3.11.2009 den Bürgern vorgestellt wird.  

 

Bitte schlagen Sie einen entsprechenden Termin zeitnah vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     11

davon anwesend:                              10

Zustimmung:                                      8

Ablehnung:                                         1

Enthaltung:                                         1