Sitzung: 13.12.2010 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines
Einfamilien oder Doppelhauses auf den Flurstücken 11/1, 12/1, 13 und 33/1 der
Flur 1 Gemarkung Oberhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.
Gemäß dem Einfügungsgebot hat die Bebauung straßenbegleitend zu erfolgen.