Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilien oder Doppelhauses auf den Flurstücken 11/1, 12/1, 13 und 33/1 der Flur 1 Gemarkung Oberhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu. Gemäß dem Einfügungsgebot hat die Bebauung straßenbegleitend zu erfolgen.