Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“ mit dem folgenden Inhalt:

·         Einrichten einer Buswaschanlage auf dem vorhandenen Busparkplatz

·         Erweiterung Grundstücksfläche und Anpassung des Pflanzgebotes für die Errichtung „Rutschvergnügen“

·         Veränderung der Baugrenze im Bereich des Reitplatzes

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Karl’s Erlebnisdorf“ und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13 Abs. 2  Nr. 3, Halbsatz 2 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.