Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung hat zur Aufnahme des Straßenabschnittes Ibenweg bis zur Feuerwehr in das Dorferneuerungsprogramm am 4.2.2010 folgenden Beschluss gefasst.

Erstens

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Antragstellung des Straßenabschnittes Ibenweg bis zur Feuerwehr auf Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm.

Darüber hinaus soll der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenbau auf eine Straßenbreite auf 4,75m erweitert werden“.

 

Dieser Beschluss befindet sich in der Abarbeitung.

 

Ziel dieser Maßnahme ist es, diesen Straßenabschnitt hinsichtlich seiner Bedeutung für den örtlichen und Durchgangsverkehr den Erfordernissen anzupassen. Diese werden durch den Erschließungsverkehr großer, intensiv bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen/Grundstücken von und zur B 105, der Bäderstraße, vom Busverkehr von und zur B 105, Versorgungs- und Entsorgungsverkehren in gleicher Richtung genutzt. Dazu kommt der intensive Verkehr zur und von der KITA, die Einsatzverkehre der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen in örtliche und außerörtliche Einsatzbereiche sowie der nicht unerhebliche Verkehr der Bürger von der B 105 zu ihren Grundstücken und Arbeitsstätten etc.. Dieser ist von besonderer Bedeutung, weil Mönchhagen eine enorme „Dorflänge“ aufweist. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Durchgangsverkehr nach Purkshof, Rövershagen, Jürgeshof und als örtliche Besonderheit nach Häschendorf.

 

Die gegenwärtige Straßenbreite von 3 m, größtenteils kein vorhandener bzw. ausgebauter Fußweg, ermöglicht keine Sicherheit für den Kraft-, Personen- und den Individualverkehr, sie gefährdet die Fußgänger in nicht zu verantwortender Weise. Eine Verschärfung der Situation ergibt sich im Winter, dann stellt  die fehlende Durchlässigkeit ein fast nicht zu beherrschendes Hindernis da.

Der gefährdungsfreie, aber unerlässliche Begegnungsverkehr wird in diesem wichtigen Verkehrsbereich nicht ermöglicht bzw. verhindert.

 

Ergänzender Beschluss

Zweitens

Die Gemeindevertretung nimmt die von WASTRA-PLAN vorgelegte Entwurfplanung „Dorferneuerung in der Ortslage Mönchhagen / Ausbau der Dorfstraße im Unterdorf“ zur Kenntnis.

 

Drittens

Die Begründung für die Maßnahme und Antragstellung ist entsprechend Vorgabe zu überarbeiten.

 

Viertens

Der Bürgermeister wird mit der Einreichung des  Antrages beauftragt.

 

Fünftens

Die Anliegerbeiträge sind, auf der Grundlage der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Mönchhagen, bis zum 30.11.2010 vom Amt Rostocker Heide zu ermitteln.