Sitzung: 09.11.2010 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem
Flurstück 49/4 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 35 Abs. 2 BauGB ab.
Eine Zustimmung hätte für Nachfolgeanträge Vorbildwirkung. Es würde eine
städtebaulich ungeordnete Wohnbebauung in zweiter Reihe entstehen.
Die rückwärtigen Grundstücksteile, die bisher als Gartenflächen der Ruhe
und Erholung dienen, würden durch diese ungeordnete Wohnbebauung beeinträchtigt
werden (tiefe Grundstückszufahrten mit entsprechender Fahrzeugbewegung, eine
weitere Haupt(wohn)nutzung mit Garagen/Carports, Ausdehnung der entsprechenden
Nebenanlagen in Richtung Bach).