Sitzung: 01.11.2010 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage zur Nutzungsänderung des bestehenden Wochenendbungalows als
ständiger Wohnsitz durch Erweiterung auf dem Flurstück 142/16 der Flur 1
Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Das Vorhaben widerspricht den Feststetzungen des Flächennutzungsplanes,
lässt die Entstehung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich
befürchten und hat außerdem Vorbildwirkung für gleichgelagerte Anträge.