Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Nutzungsänderung des bestehenden Wochenendbungalows als ständiger Wohnsitz durch Erweiterung auf dem Flurstück 142/16 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Das Vorhaben widerspricht den Feststetzungen des Flächennutzungsplanes, lässt die Entstehung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich befürchten und hat außerdem Vorbildwirkung für gleichgelagerte Anträge.