Sitzung: 21.10.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt, dem Antrag des ASB
vom 27.05.2010, ein Akustikgutachten im Hort der Kindertagesstätte
„Zwergenhaus“ Bentwisch in Auftrag zu geben, stattzugeben.
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen unabhängigen Gutachter mit der Erstellung eines
Lärmschutzgutachtens (Akustikberechnung) zu beauftragen. Die Kosten für dieses
Gutachten in Höhe von max. 6.400,00 € (für beide Gebäude) werden entsprechend
§ 15 der Gemeindehaushaltsverordnung (die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
insgesamt dienen zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes) aus
Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben 2010 erfolgen. Sollte es weder Mehreinnahmen
noch Minderausgaben geben, müssen die Kosten aus der Rücklage finanziert
werden.