Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dem Antrag  des ASB vom 27.05.2010, ein Akustikgutachten im Hort der Kindertagesstätte „Zwergenhaus“ Bentwisch in Auftrag zu geben, stattzugeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen unabhängigen Gutachter mit der Erstellung eines Lärmschutzgutachtens (Akustikberechnung) zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten in Höhe von max. 6.400,00 € (für beide Gebäude) werden entsprechend § 15 der Gemeindehaushaltsverordnung (die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes insgesamt dienen zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes) aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben 2010 erfolgen. Sollte es weder Mehreinnahmen noch Minderausgaben geben, müssen die Kosten aus der Rücklage finanziert werden.