Sitzung: 21.10.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührenkalkulation über die Grabnutzungsgebühren auf dem kommunalen Friedhof Bentwisch.
- Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Einbeziehung aller genannten ansatzfähigen Kosten in das Gebührenaufkommen.
- Der Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre festgesetzt und endet am 31.12.2013. Der Erhebungszeitraum für die Grabstellennutzungsgebühren wird für die Dauer der Liegezeit festgelegt.
- Der Gebührensatz wird auf die normativ vorgegebene Grabstellengröße erhoben. Vorhandene Grabstellen, die größer sind haben Bestandsschutz.
Neue Grabstellen werden gemäß der neuen Satzung § 12 vergeben und berechnet.