Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührenkalkulation über die Grabnutzungsgebühren auf dem kommunalen Friedhof Bentwisch.
  2. Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Einbeziehung aller genannten ansatzfähigen Kosten in das Gebührenaufkommen.
  3. Der Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre festgesetzt und endet am 31.12.2013. Der Erhebungszeitraum für die Grabstellennutzungsgebühren wird für die Dauer der Liegezeit festgelegt.
  4. Der Gebührensatz wird auf die normativ vorgegebene Grabstellengröße erhoben. Vorhandene Grabstellen, die größer sind haben Bestandsschutz.

Neue Grabstellen werden gemäß der neuen Satzung § 12 vergeben und berechnet.