Sitzung: 21.10.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, die Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Teilfläche innerhalb eines
bestehenden Gebäudes mit Handwerk- und Servicebetrieb in ein
Entertainmentcenter auf den Flurstücken 50/6 und 51/7 der Flur 1 Gemarkung
Bentwisch ab.
Das beantragte
Entertainmentcenter entspricht nicht dem planerisch gewollten Gebietscharakter
des Gewerbegebietes. Die Zielsetzung des städtebaulichen Leitbildes wird
beeinträchtigt.
Des Weiteren hat die
Gemeinde Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für
Betriebesinhaber und Betriebsleiter entsprechend des § 8 (3) 1. im
Gewerbegebiet zugelassen. Diese (ausnahmsweise zulässige) Wohnnutzung ist eine
schutzwürdige Nutzungsart, die der Betriebszeit des Entertainmentcenters
entgegensteht.