Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Nutzungsänderung einer Teilfläche innerhalb eines bestehenden Gebäudes mit Handwerk- und Servicebetrieb in ein Entertainmentcenter auf den Flurstücken 50/6 und 51/7 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch ab.

 

Das beantragte Entertainmentcenter entspricht nicht dem planerisch gewollten Gebietscharakter des Gewerbegebietes. Die Zielsetzung des städtebaulichen Leitbildes wird beeinträchtigt.

Des Weiteren hat die Gemeinde Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebesinhaber und Betriebsleiter entsprechend des § 8 (3) 1. im Gewerbegebiet zugelassen. Diese (ausnahmsweise zulässige) Wohnnutzung ist eine schutzwürdige Nutzungsart, die der Betriebszeit des Entertainmentcenters entgegensteht.