Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt die Anfrage für die Erweiterung des Gewerbeobjekt auf dem Flurstück 47/8 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch durch das Betreiben einer Autolackiererei ab, da die Erweiterung des Gewerbes am Vorhabenstandort Konfliktpotential zwischen Gewerbe und vorhandenem Wohnen birgt.

 

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Entscheidung über den Antrag, auf Wunsch des Antragstellers, ohne Prüfung des konkreten Betriebes erfolgt ist.

Grundsätzlich ist davon auszugehen das die Betreibung einer Autolackiererei am Vorhabenstandort gemäß des Gebietscharakters möglich ist.

Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass erst nach Einreichung einer Voranfrage beim Landkreis Bad Doberan eine rechtsmittelfähige Entscheidung erwirkt werden kann.