Sitzung: 21.10.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch lehnt die Anfrage für die Erweiterung des Gewerbeobjekt auf dem Flurstück 47/8 der
Flur 4 Gemarkung Bentwisch durch das Betreiben einer Autolackiererei ab, da die
Erweiterung des Gewerbes am Vorhabenstandort Konfliktpotential zwischen Gewerbe
und vorhandenem Wohnen birgt.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Entscheidung über den Antrag, auf
Wunsch des Antragstellers, ohne Prüfung des konkreten Betriebes erfolgt ist.
Grundsätzlich ist davon auszugehen das die Betreibung einer
Autolackiererei am Vorhabenstandort gemäß des Gebietscharakters möglich ist.
Der Antragsteller wird
darauf hingewiesen, dass erst nach Einreichung einer Voranfrage beim Landkreis
Bad Doberan eine rechtsmittelfähige Entscheidung erwirkt werden kann.