Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteilung  durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Winkelbungalows 1 ½ geschossig nach Abriss des vorhandenen Wohnhauses auf dem Flurstück 12/4 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch unter Maßgabe der Einhaltung der Festsetzungen der Gestaltungssatzung Bentwisch nach § 34 BauGB zu.