Sitzung: 21.10.2010 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteilung durch die
Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines
Winkelbungalows 1 ½ geschossig nach Abriss des vorhandenen Wohnhauses auf dem
Flurstück 12/4 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch unter Maßgabe der Einhaltung der
Festsetzungen der Gestaltungssatzung Bentwisch nach § 34 BauGB zu.